Schulpflicht und Freistellung

Wenn Sie Ihr Kind zur OGS angemeldet haben, besteht an den jeweiligen Tagen Schulpflicht bis 15:30 Uhr.

 

Ausnahmen sind nur aus wichtigem Grund möglich und müssen mindestens zwei Tage vorher schriftlich mitgeteilt werden.

 

Generell gilt: Versuchen Sie bitte Termine immer außerhalb der OGS-Zeiten zu legen.

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Antrag auf Freistellung von der OGS
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Arztbesuche

Sollten mehr als drei Arztbesuche in einem Halbjahr notwendig sein, brauchen wir ab dem 4. Arzttermin ein Attest vom Arzt.

Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik (therapeutisch begründete Maßnahmen):

Bei fortlaufenden/regelmäßigen Terminen brauchen wir vom Therapeuten eine Bescheinigung über Folgetermine.

Geburtstage

Hat Ihr Kind Geburtstag, darf es nach Unterrichtsschluss gehen, sofern wir von Ihnen als Sorgeberechtigte eine schriftliche Information erhalten haben. (mind. 2 Tage vorher)

Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung der Geburtstagsfeier Ihres Kindes, dass eingeladene Kinder nicht von der OGS freigestellt werden.

Sonstige Termine

Es wird im Einzelfall geprüft, ob eine Freistellung von der OGS möglich ist. Auch hier bitten wir um einen schriftlichen Antrag.