Läuse

Wenn Ihr Kind von Läusen / Nissen befallen ist, muss dies umgehend dem Sekretariat gemeldet werden und das Kind darf nicht zur Schule kommen.

Kommt Ihr Kind wieder in die Schule, ist das ausgefüllte Formular "Erklärung Eltern über eine sachgemäß durchgeführte Behandlung gegen Kopfläuse" abzugeben.
Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig.

Das Formular steht hier zum Download bereit.

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Erklärung Eltern über eine sachgemäß durchgeführte Behandlung gegen Kopfläuse
Erklaerung-Eltern-ueber-eine-sachgemaess
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