Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert, muss sich nicht mehr in eine fünftägige Selbstisolation begeben.
Ein positiver Selbst- oder Schnelltests muss auch nicht mehr mittels einer PCR-Testung überprüft werden.
Weiterführende Regelungen oder Auflagen für positiv Getestete gibt es von Seiten des Landes Niedersachsen jetzt nicht mehr.
Weiterhin gilt: Wer krank ist und sich unwohl fühlt, bleibt zu Hause!
Lassen Sie Ihr Kind seine Krankheit gründlich auskurieren und denken Sie dabei auch an die Lehrerinnen: Es sind gut ausgebildete Lehrkräfte, aber weniger gut ausgebildete Krankenpfleger.
Eine Coronainfektion ist weiterhin meldepflichtig.
Bitte geben Sie uns Bescheid, da wir verpflichtet sind dieses beim Gesundheitsamt zu melden.